Der/die Klient/in trägt das Honorar für ein Coaching, eine Psychotherapie oder ein Paarcoaching als Selbstzahler.
Oft übernimmt auch der Arbeitgeber das Honorar für ein Coaching.
Darüberhinaus sind die Leistungen eines Business-Coachs steuerlich absetzbar, da es hier um die berufliche Weiterentwicklung geht.
Das Honorar gilt jeweils für eine Sitzung mit einer Dauer von 60 MInuten . Längere Sitzungen werden entsprechend anteilig im 15 Minuten Takt berechnet.
Sie können die Dauer Ihrer Sitzung vorab genau zeitlich begrenzen (z.B. auf 60 oder 90 Minuten).
Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist generell nicht möglich
Als Selbstzahler wird eine Psychotherapie bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
Darüberhinaus kann das Honorar für Psychotherapie als außergewöhnliche Aufwendung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Unternehmen erstelle ich bezüglich Coachings von Führungskräften, Team-Coachings oder Coachings von Abteilungen
gerne ein Angebot.
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