Honorar

 

 

 

 

Der/die Klient/in trägt das Honorar für ein Coaching, eine Psychotherapie oder ein Paarcoaching als Selbstzahler.

 

Für ein Coaching übernimmt oft auch der Arbeitgeber das Honorar.

 

Darüberhinaus sind die Leistungen eines Business-Coachs steuerlich absetzbar, da es hier um die berufliche Weiterentwicklung geht. 

 

Für Unternehmen erstelle ich bezüglich Coachings von Führungskräften, Team-Coachings oder Coachings von Abteilungen gerne ein individuelles Angebot.
 


Eine Abrechnung der Psychotherapie mit Krankenkassen ist generell nicht möglich.

 

Für Selbstzahler wird eine Psychotherapie bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

 

Das Honorar für Psychotherapie kann als außergewöhnliche Aufwendung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Bei weiteren Fragen diesbezüglich können Sie mich gerne per mail oder persönlich kontaktieren.

 

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© Sascha Haber - Privatpraxis für Psychotherapie & Coaching